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Motorsportversicherung
Ein Teilbereich der Motorsport Versicherung ist die Motorsport Teilnehmer Unfallversicherung. Die Produktpalette dieses Teilbereichs ist dabei vielseitig, zum Beispiel die Fahrer-Unfallversicherung, wie auch die Beifahrer-Unfallversicherung, aber auch die so genannte Funktionärs-Sportwarte-Unfallversicherung, und die Jugend-Gruppen-Unfallversicherung. Sollte es zu einem der schlimmsten Szenario kommen, die eine Rennstrecke wirklich nicht sieht und für nur schwer emotional zu verkraften ist – ein Todesfall während der Motorsport Veranstaltung – wäre aber durch die Motorsport Teilnehmer Unfallversicherung ebenfalls abgedeckt, nämlich in Form einer Überführung in Todesfällen, und zwar sowohl für deutsche, als auch für ausländische Teilnehmer.
Neben den Teilnehmern gibt es an einer Motorsportrennstrecke in der Regel aber auch noch andere Menschen, die zwar nicht aktiv, aber passiv am Renngeschehen teilnehmen – die Zuschauer, sprich denen Menschen, denen die aktiven Teilnehmer einer Motorsportveranstaltung ein wenig Freude in den tristen Alltag bringen wollen – durch herzhafte Zweikämpfe und spektakuläre Überholmanöver. Dadurch ausgelöst werden manchmal – aber zum Glück sehr selten – nicht nur Blechschäden, auch Zuschauer können dadurch zu Schaden kommen. Vorgesorgt werden kann aber auch hier und zwar in Form einer so genannten Zuschauer-Unfallversicherung.
Dabei ist es so, dass die Zuschauer-Unfallversicherung gemäß der ab 01.01.1980 geltenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VWV) nach Paragraph 29 STVO vorgeschrieben ist.
Das gilt für alle Rennen und Motorsportveranstaltungen, die Sonderprüfungen mit Renncharakter beinhalten. Eine Motorsport Versicherung wird dabei in der Regel von den Veranstaltern abgeschlossen für Kartveranstaltungen, sowie Automobilveranstaltungen, wie auch Motorradveranstaltungen und Motorbootveranstaltungen – gilt sowohl für Wettbewerb, als auch für Trainings. Angeboten wird dabei als Option für den Versicherungsschutz für nicht Straßenzugelassene Fahrzeuge, die an Rennveranstaltungen teilnehmen. Es gibt auch Tages-Haftpflichtversicherungen für nicht zugelassene Kraftfahrzeuge bei Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen und Veteranenveranstaltungen.
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